Have any questions?
+44 1234 567 890
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Nutzungsbedingungen der RenErGate GmbH für Elektroladesäulen und der angeschlossenen PKW Stellflächen
- Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 RenErGate GmbH, Alte Selchower Str. 8, 12529 Schönefeld (nachfolgend als „REG“) betreibt an verschiedenen Standorten Infrastruktur zur Entnahme von Elektrizität zum Zwecke des Aufladens von Elektrofahrzeugen mit zugehörigen PKW Stellflächen (nachfolgend „Ladestationen“ genannt).
1.2 Eine Ladestation besteht aus mindestens einem Ladepunkt mit jeweils zugehöriger, gekennzeichneter Stellfläche für Elektrofahrzeuge. Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann. Diese Nutzungsbedingungen gelten für den zwischen REG und Verwender dieser Ladestationen (nachfolgend „Nutzer“ genannt) geschlossenen Nutzungsvertrag.
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen, zu denen der Nutzer berechtigt ist, eine Ladestation der REG im Rahmen des Aufladens, zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität und gleichzeitigen Parkens zu benutzen (im Folgenden zusammenfassend als „Nutzung“ bezeichnet).
1.3 Die Nutzung des Parkplatzes, im Übrigen und Allgemeinen, betreffend gelten die Bedingungen des Parkraumbetreibers.
- Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Nutzung der Ladestation zur Entnahme von Elektrizität und das gleichzeitige Parken auf den zugehörigen Stellflächen gemäß diesen sowie den auf den Hinweisschildern an den jeweiligen Ladestationen angegebenen Nutzungsbedingungen (vgl. auch Ziffer 3.)
2.2 Abweichend von den Bedingungen des Parkraumbetreibers beträgt die zulässige Höchstparkdauer (maximale Nutzungsdauer) 2 Stunden für DC Schnellader und 8 Stunden für AC Normallader.
2.3 Gegenstand dieses Vertrags ist ausdrücklich nicht die Bewachung und/oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten. REG überlässt ausschließlich die Ladeinfrastruktur für die Nutzung zum Aufladen von Elektrofahrzeugen und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten.
2.4 Der Vertrag über die Nutzung der Ladestation kommt mit der Benutzung der zugehörigen Stellplätze zustande.
- Nutzung der Ladestationen
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, die vorgesehenen Stellplätze an der Ladestation ausschließlich mit einem von außen aufladbarem Elektrofahrzeug zum Zwecke der Durchführung eines Ladevorgangs zu nutzen. Vor Verlassen des Fahrzeugs hat er seine Ankunftszeit auf einer Parkscheibe, welche den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht, einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
3.2 Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, sein von außen aufladbares Elektrofahrzeug mit einem mitgebrachten, geeigneten, zugelassenen AC-Ladekabel an die AC-Ladestation anzuschließen (An den DC-Ladestationen ist das festangeschlagene Kabel mit CCS-Anschluss zu verwenden) und durch Authentifizierung mittels Ladekarte oder Smartphone einen Ladevorgang zu starten. Der geladene Strom wird dem Nutzer über das Abrechnungssystem von REG in Rechnung gestellt. Pro kWh wird für die Nutzung der Ladestationen eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr für die Nutzung von AC Normalladern pro kWh von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr beträgt 0,43 EUR zzgl. MWSt. Die Gebühr für die Nutzung von AC Normalladern pro kWh von Montag bis Samstag zwischen 20:00 und 08:00 Uhr beträgt 0,38 EUR zzgl. MWSt. Die Gebühr für die Nutzung von AC Normalladern pro kWh am Sonntag zwischen 00:00 und 24:00 Uhr beträgt 0,38 EUR zzgl. MWSt. Die Gebühr für die Nutzung von DC Schnelladern pro kWh von Montag bis Sonntag zwischen 00:00 und 24:00 Uhr beträgt 0,60 EUR zzgl. MWSt.
Es können weitere, von REG nicht beeinflussbare Gebühren (z.B. Roaminggebühren) im Rahmen der Nutzung von Ladekarten anfallen.
3.3 Für die Authentifizierung des Nutzers per Smartphone ist die Angabe seiner E-Mail-Adresse und die Auswahl und Angabe eines gültigen Zahlungsmittels inklusive abrechnungsrelevanter Informationen (z. B. Kreditkarte) erforderlich.
Alle Daten und Unterlagen bezüglich jeder übermittelten Kartentransaktion sowie der diesen zugrunde liegenden Geschäfte, insbesondere sämtliche elektronischen Belastungsbelege, werden für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten, gerechnet vom Ausstellungsdatum des jeweiligen Belastungsbelegs, gespeichert.
Die Authentifizierung des Nutzers erfolgt über die auf der Ladestation angegebene Internetseite, die durch den Nutzer mit seinem mobilen Gerät (Smartphone o.ä.) über den Browser (manuell) oder QR-Code aufgerufen werden kann.
3.4 Vor dem Benutzen der Ladestation ist diese durch den Nutzer auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Zu erkennende Schäden am Gehäuse, an den Schutzklappen und den Anschlussdosen der Ladestation, jegliche Art von Fehlfunktion und Vandalismus sind sofort an REG zu melden. Bei Erkennen von Mängeln bzw. Schäden darf die Benutzung der Ladestation weder begonnen noch fortgesetzt werden.
Die Ladestation und das erforderliche Zubehör dürfen nur mit Sorgfalt und nach vorheriger Vergewisserung über die richtige Bedienweise genutzt werden.
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.
Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage des Elektrofahrzeuges, einschließlich des Ladekabels, ist der Nutzer gegenüber REG verantwortlich. Dies gilt auch für die einwandfreie und feste Verbindung des Ladekabels mit dem Ladepunkt. Hat der Nutzer das Elektrofahrzeug einem Dritten zur Benutzung überlassen, so bleibt der Nutzer verantwortlich.
Schädliche oder den Betrieb der Ladestation negativ beeinträchtigende Rückwirkungen auf die Ladestation, insbesondere auf die elektrische Anlage sowie auf das Niederspannungsnetz, sind auszuschließen.
3.5 Es besteht weder ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der maximalen Leistung (kW) an den Ladepunkten, noch auf ständige Nutzbarkeit der Ladestationen.
REG ist aus betriebsnotwendigen Gründen, bspw. zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließlich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung jederzeit berechtigt, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevorgang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen.
REG ist berechtigt, die Benutzung der Ladestation, insbesondere einen Ladevorgang, ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Nutzer den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zuwiderhandelt oder die Unterbrechung erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert abzuwenden oder zu gewährleisten, dass Störungen Dritter (z.B. zugeparkte Zufahrten) oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers ausgeschlossen sind.
REG ist berechtigt, jederzeit Änderungen an den technischen Spezifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Ladestationen vorzunehmen.
3.6 Macht der Nutzer durch die fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung einer Ladestation den Einsatz eines Entstörungsdienstes und/oder die Reparatur einer Ladestation erforderlich, so hat der Nutzer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten, soweit der Nutzer den Einsatz des Entstörungsdienstes und/oder die Reparatur zu vertreten hat. REG ist berechtigt, die Kosten gemäß tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Das Recht der REG, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Vertragsstrafe
4.1 Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannte Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe, überschreitet der Nutzer die Höchstparkdauer gemäß Ziffer 2.2 oder stellt der Nutzer ein nicht aufladbares Fahrzeug auf den gekennzeichneten Stellplätzen ab, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 EUR, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, welche die Kosten der REG zur Geltendmachung ihrer Rechte deckt.
4.2 Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn er das Fahrzeug ohne Auslegung einer Parkscheibe abstellt, keine Ankunftszeit auf der ausgelegten Parkscheibe eingestellt hat, die Parkscheibe von außen nicht lesbar ist, die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit zuzüglich der erlaubten Parkdauer überschritten worden ist oder das abgestellte Fahrzeug kein von außen aufladbares Elektrofahrzeug ist (Parkverstoß), es sei denn, der Nutzer hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten.
4.3 Die Vertragsstrafe für die Überschreitung der maximalen Parkdauer, Parken ohne Parkscheibe bzw. Parken ohne zu Laden ist vom Nutzer gemäß den Bedingungen des Parkraumbetreibers für Parkverstöße zu begleichen.
4.4 Im Falle eines fortgesetzten Parkverstoßes (länger als 24 Stunden) ist REG berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers zu entfernen bzw. durch Dritte entfernen zu lassen. Hierfür werden dem Nutzer die Kosten nach Aufwand berechnet. Das Recht der REG, weitere Schadensansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Vertragsende
Der Vertrag endet mit Verlassen des Fahrzeugs des Stellplatzes, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Vertragsende den Ladevorgang zu beenden, das Ladekabel zu entfernen und nach Vertragsende sein Fahrzeug unverzüglich von dem Stellplatz zu entfernen.
- Abrechnung
Die Verbrauchswerte des Nutzers werden während des Ladevorgangs erfasst und der Abrechnung zugrunde gelegt.
Die Abrechnung erfolgt mit Umsatzsteuer.
Die Bezahlung erfolgt über das gemäß Ziffer 3.3 verwendete Zahlungsmittel.
Der Abrechnungsvorgang wird durch die ChargePoint Germany GmbH im Auftrag von REG durchgeführt. Der Nutzer stimmt gleichfalls der Verarbeitung und Speicherung seiner erforderlichen Daten durch die ChargePoint Germany GmbH zu.
- Verkehrsregeln
Wenn nicht anders deklariert, gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
- Haftung
8.1 REG haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladesäulen.
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energiebereitstellung ist REG, soweit es sich um eine von ihr nicht zu vertretende Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der Leistungspflicht befreit. Gleiches gilt, soweit und solange der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb nach den Vorschriften des MsbG unterbricht, soweit REG kein Verschulden an der Unterbrechung trifft. Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt auch, wenn REG an der Energiebereitstellung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung REG nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
8.2 Die Benutzung der Ladeinfrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr.
8.3 Während der Dauer dieses Vertrags haftet REG für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wurden.
Die verschuldensabhängige Haftung der REG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
REG haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
8.4 Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden ohne schuldhaftes Zögern innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei REG anzuzeigen. Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, wenn dem Nutzer ein Personenschaden entstanden ist oder REG diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
8.5 Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen REG oder Dritten zugefügten Schäden.
- Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Nutzer stimmt der Speicherung und Verarbeitung im erforderlichen Umfang zu.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Cottbus, wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Kontakt
RenErGate GmbH · Alte Selchower Str. 8 · 12529 Schönefeld
Entstörungsdienst
+49 (0) 69 95307383